Das Sachverständigenbüro Martin Hartzsch mit seinen im Verbund selbstständig tätigen Sachverständigen ist ihr Partner für die sach- und fachgerechte Durchführung der Anlagenprüfung und Prüfung von Anlagen nach VAwS und AwSV in Brandenburg.
Die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Grundsatzanforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden in einer bundesweit einheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Die AwSV löst die bisherigen 16 Anlagenverordnungen (VAwS) ab und schafft ein bundesweit einheitliches Schutzniveau.
Mit unseren bundesweit tätigen Sachverständigen betreuen wir bereits seit Jahren Stammkunden u.a. in und um Potsdam, Cottbus, Brandenburg, Frankfurt Oder, Oranienburg, Falkensee, Eberswalde, Bernau, Fürstenwalde, Neurupin, Eisenhüttenstadt, Senftenberg, Guben, Spremberg, Forst (Lausitz), Lauchhammer, Lübbenau/Spreewald, Finsterwalde, Rüdersdorf bei Berlin, Neuenhagen bei Berlin, Brandenburg an der Havel, Schwedt/Oder, Rathenow, Königs Wusterhausen, Strausberg, Wittenberge, Hennigsdorf, Luckenwalde, Prenzlau, Ludwigsfelde, Wittstock/Dosse, Werder (Havel), Templin, Angermünde, Nauen, Wandlitz, Blankenfelde-Mahlow, Teltow, Hohen Neuendorf, Zossen, Kleinmachnow, Panketal, Stahnsdorf und Petershagen/Eggersdorf.
Gemäß der noch gültigen länderbezogenen VAwS und der kommenden bundeseinheitlichen AwSV führen unsere Sachverständigen dabei die Überprüfung Ihrer Anlage gemäß VAwS und AwSV entsprechend der aktuell gültigen Gesetzgebung vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen durch. Folgende Prüfungen werden durch unsere AwSV / VAwS Sachverständigen angeboten:
Für Beratung und Prüfleistungen kontaktieren Sie uns einfach.
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch Fliegerstraße 23 03238 Finsterwalde info@pruefenundberaten.de 0177 / 7865645 |
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